Vor kurzem gab es eine Gerichtsverhandlung in Königs Wusterhausen, in der Rechtsanwalt Pohl seinen Mandanten erfolgreich verteidigte.

Unser Mandanten war zufällig von der Polizei dabei erwischt worden, wie er mit ein paar Kumpels in einer Scheune Gras rauchte. Unser Mandant hatte in seinem Rucksack eine ordentliche Menge Marihuana dabei, so daß die Staatsanwaltschaft zuerst wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – § 29a BtMG – gegen unseren Mandanten ermittelte.

Inzwischen hatte Rechtsanwalt Pohl die Verteidigung übernommen. Der Verdacht des Handeltreibens erhärtete sich nicht und es gab eine Anklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Darauf steht im Regelfall eine Strafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, die nur unter besonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt worden kann.

Deshalb besprachen Rechtsanwalt Pohl und sein Mandant die notwendigen Schritte, um einen minder schweren Fall zu erreichen und die Chancen auf eine Bewährungsstrafe zu erhöhen.

Diese Bemühungen zahlten sich aus.

Die Staatsanwaltschaft nahm in der Gerichtsverhandlung einen minder schweren Fall des Besitzes nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln und beantragte eine Strafe von 10 Monaten auf Bewährung und die Zahlung einer Geldauflage von 1.000,- €.

Rechtsanwalt Pohl beantragte 6 Monate Freiheitsstafe auf Bewährung und keine Geldauflage.

Das Amtsgericht (Schöffengericht) entschied: 7 Monate auf Bewährung und 600,00 € Geldauflage.