Wenn Sie einen Strafbefehl wegen eines BtMG-Verstosses bekommen haben, so fragen Sie sich wahrscheinlich, was Sie jetzt machen sollen. So einen Strafbefefehl bekommt man meistens wegen eines (angeblichen) eher mittelschweren Vorwurfs, zum Beispiel wegen Erwerb oder Besitz von Betäubungsmitteln oder wegen Handeltreiben mit BtM mit nicht ganz kleinen Mengen.

Derzeit werden zum Beispiel von den Gerichten viele Strafbefehle verschickt, die im Zusammenhang mit Bestellungen bei shiny flakes stehen. Bei sehr kleinen Mengen Cannabis ist in der Regel kein Strafbefehl zu erwarten, bei harten Drogen (Kokain, Amfetamin, Ecstasy, Crystal Meth etc.) kann es schon im unteren Grammbereich zu Strafbefehlen kommen.

Und jetzt die entscheidende Frage: Soll man Einspruch einlegen und einen Anwalt beauftragen?

Ganz klare Antwort: Das kommt darauf an.

Wenn man Einspruch einlegt und diesen nicht zurücknimmt, kommt es zu einem Gerichtsprozeß. Das kostet Nerven, Zeit und Geld. Und ohne Anwalt wird es natürlich schwierig, einen Freispruch oder wenigstens eine geringere Geldstrafe zu bekommen.

Wenn die Geldstrafe im Strafbefehl nicht so hoch ist (sagen wir mal, unter 1.000,- €) lohnen sich die Kosten, die ein Einspruch produziert, nur dann, wenn ein wichtiges Ziel erreicht wird, das nicht nur in Geldsparen besteht. Das kann vor allem die Verhinderung eines Eintrages im Führungszeugnis sein, damit man nicht als vorbestraft gilt. Für bestimmte Berufgruppen, zum Beispiel Piloten und Flugbegleiter, ist es wichtig, überhaupt keinen Eintrag im Bundeszentralregister zu haben, da ansonsten die nächste Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz ein großes Problem wird.

Wenn es also um das Führungszeugnis oder Zuverlässigkeitsprüfungen geht, lohnt sich ein Einspruch und die Beauftragung eines Anwalts mit hoher Wahrscheinlichkeit. Ein guter Rechtsanwalt kann mit ein wenig Glück (d.h., wenn Gericht und Staatsanwaltschaft nicht gerade einen schlechten Tag haben) und Diplomatie aus einer Geldstrafe in Form eines Strafbefehls, die in das Bundeszentralregister eingetragen wird, womöglich eine Einstellung gegen Geldauflage machen.

Diese wird nicht eingetragen.

Eine ganz andere Frage ist, ob sich ein Einspruch lohnt, um einen Freispruch vor Gericht zu erzielen. Dann könnte man erst einmal fristwahrend den Einspruch einlegen und zum Anwalt gehen. Dieser wird Akteneinsicht nehmen und prüfen, wie die Chancen für einen Freispruch stehen.

Fazit:

Wenn es nur darum geht, die Geldstrafe zu reduzieren, lohnt sich ein Einspruch oft nicht. Einzige Ausnahme: Die Tagessatzhöhe (und damit Ihr Monatseinkommen) ist zu hoch geschätzt.

Der Einspruch und die Beauftragung eines Rechtsanwalts lohnt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn ein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis vermieden werden soll.

Rufen Sie gleich in unserer Kanzlei an, wenn Sie einen Einspruch einlegen möchten und einen spezialisierten Verteidiger an Ihrer Seite haben wollen, wenn es zum Gerichtstermin kommt: (030) 889 22 77 0