Spezialisierte Anwaltskanzlei beim Vorwurf BtM-Verstoß

Fachanwälte für StrafrechtSchwerpunkt: Verteidigung in BtMG-Verfahren

Die Anwaltskanzlei Pohl Marx Rolnik mit Sitz in Berlin ist auf Strafrecht und insbesondere das Drogenstrafrecht spezialisiert. Hier finden Sie bundesweit Ihren Anwalt für professionelle Verteidigung bei BtM-Verstössen.

Die Rechtsanwälte stehen Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite, sei es bei einer Vorladung als Beschuldigter, einer Festnahme, einer Wohnungsdurchsuchung oder einer Anklage wegen eines BtM-Verstosses.

Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozeßrecht führen die drei Anwälte die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht.

Die Mandanten der Anwaltskanzlei profitieren von hoher Sachkunde und werden mit der richtigen Mischung aus Diplomatie und Durchsetzungskraft erfolgreich verteidigt. Terminvereinbarung unter: (030) 889 22 77 0

Anwaltskanzlei im Herzen Berlins (City West)

Sie finden die Kanzlei PMR in Berlin im Herzen der sogenannten City West, und zwar am Kurfürstendamm 61 in 10707 Berlin-Charlottenburg direkt am Olivaer Platz (Kanzleieingang neben “Starbucks”).

Die Anwaltskanzlei ist sehr gut mit U-Bahn und Bus erreichbar. Über die Ausfahrten Kurfürstendamm sowie Hohenzollerndamm besteht außerdem eine sehr gute Anbindung an die Berliner Stadtautobahn.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen für die richtige Mischung aus praktischer Erfahrung, theoretischen Kenntnissen und persönlichem Engagement.

Diese Vorteile ergeben sich daraus, daß die Rechtsanwälte der Kanzlei von Anfang an den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Strafverteidigung, insbesondere bei BtM-Verstössen, gelegt haben… mehr Informationen

Spezialisierte BtM-Rechtsanwälte und Strafverteidiger

Die Rechtsanwälte Pohl,Marx und Rolnik führen aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse jeweils den Zusatztitel Fachanwalt für Strafrecht.

Seit Jahren arbeiten sie ausschließlich im Bereich Strafrecht und ganz besonders im Bereich Drogenstrafrecht, also bei Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), aber auch gegen §§ 95 ff. AMG.

Mandanten aus ganz Deutschland schätzen an den Anwälten der Kanzlei die maßgeschneiderte und engagierte Verteidigung in diesem Spezialgebiet. Rechtsanwältin Rolnik spricht zudem fließend russisch.

Die gebürtigen Berliner Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Berlin sind deutschlandweit und natürlich oft am Amtsgericht Berlin-Tiergarten und dem Landgericht Berlin für ihre Mandanten im Einsatz… mehr Informationen

Kontakt

Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin

(030) 526 70 93 0
(030) 526 70 93 22
Das Kanzleigebäude am Kurfürstendamm 61.

Spezialgebiet: Verteidigung bei BtM-Verstössen

Spezialisierte Kanzlei für Drogenstrafrecht.

Die Verteidigung beim Vorwurf BtM-Verstoß, sei es Besitz, Erwerb, Handel etc. von Betäubungsmitteln, setzt spezielle Kenntnisse voraus. Die Strafbarkeit von Drogendelikten ist nämlich nicht im Strafgesetzbuch geregelt, das jeder Anwalt kennt, sondern im BtMG. Es handelt sich also um Spezialmaterie.

In Berlin gibt es Staatsanwälte und Richter, die nur Fälle aus dem Bereich Betäubungsmittelstrafrecht bearbeiten. Umso wichtiger ist es daher, daß jeder Beschuldigte in einem BtM-Verfahren einen spezialisierten Rechtsanwalt als Verteidiger hat.

Die Strafen, die das BtMG vorsieht, sind zum Teil sehr erheblich. Das Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge im Zusammenhang mit dem Beisichführen von Waffen – z.B. Messer, Schlagstock, Schußwaffe, Totschläger – wird im Normalfall mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 5 Jahren bestraft… mehr Informationen

BtMG-Fälle, BtMG-Urteile usw.

Aktueller Fall aus der BtM-Kanzlei PMR

Unser spätere Mandant war eigentlich einer anderen Straftat beschuldigt, aber bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei ca. 40 Gramm Marihuana sowie 70 Gramm Haschisch. Die Drogen hatten eine gute Qualität, so daß eine nicht geringe Menge vorlag.

Die Anklage lautete folglich: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 29 a BtMG. Die normale Strafe dafür lautet: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe (Bewährung möglich).

Ziel der Verteidigung war, daß das Gericht von einem minder schweren Fall ausgeht. Die dafür vom Gesetz vorgesehene Strafe lautet: 3 Monate  (entspricht 90 Tagessätzen) bis 5 Jahre Gefängnis.

Ergebnis: Unser Mandant erhielt die Mindeststrafe von 90 Tagessätzen Geldstrafe.  mehr Fälle

Aktuelles BtM-Urteil / NewsAktenzeichen: 1 StR 47/14 Bundesgerichtshof (1 Strafsenat)

In diesem Fall ging es um Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (§ 95 AMG). Der Angeklagte hatte Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthielten, an andere Personen abgegeben.

Diese Cannabinoide unterfielen nicht dem BtMG. Das Landgericht war der Ansicht, es handele sich um Arzneimittel im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 2 Arzneimittelgesetz und hatte den Angeklagten verurteilt.

Der BGH hatte zu entscheiden, ob diese Ansicht richtig ist. Durch Auslegung der maßgeblichen europäischen Richtlinie kam er zu dem Schluß, dass es sich nicht um Arzneimittel handelt.

Ihr Fall in guten HändenBewertung auf anwalt.de

“Fachlich bis ins Detail fundierte Beratung, hervorragende Betreuung. Insgesamt eine hochgradig professionelle Vertretung im und außerhalb des Gerichtssaales. Sehr empfehlenswert.” C.G

BtMG - FälleHier finden Sie einige unserer BtMG-Fälle.

  • Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge
  • 73 Fälle gewerbsmäßiges Handeltreiben mit BtM
  • Unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge
  • Strafbefehl wegen Besitz von Kokain
  • zu den BtMG-Fällen

BtM-Urteile und NewsWichtiges rund um Drogenstrafrecht.

  • Verstoss gegen § 95 AMG – synthetische Cannabinoide
  • Abgrenzung Versuch bzw. Vorbereitung BtM-Anbau
  • Ernsthafte Ankaufbemühungen sind vollendetes Handeltreiben
  • zu den Urteilen und News

Vorladung wegen Besitz/Erwerb von Kokain; Verstoss gegen § 29 BtMG

Vorladung wegen BtM Verstoss mit Kokain? Unsere Anwälte helfen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei PMR verteidigen regelmäßig Mandanten, denen der Erwerb und Besitz von Kokain vorgeworfen wird. Die Notwendigkeit, einen Anwalt einzuschalten ergibt sich oft durch eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder dem Zoll. In einigen Fällen gibt es eine Hausdurchsuchung durch die Polizei.

In jedem Fall ist es vorteilhaft, einen kühlen Kopf zu bewahren und keine voreiligen Aussagen ohne Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt zu machen. Ein Anwalt beantragt Akteneinsicht und erstellt unter Berücksichtung sämtlicher Informationen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Je nach Beweislage und Menge des Kokains kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen des Strafverfahrens kommen. In einigen Fällen, in denen der BtMG-Verstoss nicht schwerwiegt oder die Beweise nicht verwertbar sind, gelingt es oft, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Anders ist es, wenn… weiterlesen

Anbau von Cannabis; Verstoss gegen § 29 ff. BtMG

Unsere Anwälte verteidigen bei Fällen rund um Drogenanbau (z.B. Cannabis)

Die Anwälte der Kanzlei verteidigen seit Jahren Mandanten, die Cannabis angebaut haben. Dabei geht es teilweise um kleinere Cannabisplantagen in Wohnungen, teilweise um große Plantagen in Scheunen oder Lagerhäusern. Oft wird ein Anwalt benötigt, weil es eine Hausdurchsuchung gegeben hat.

Bei größeren Mengen oder von der Polizei aufgefundenen Blüten usw. droht auch eine Verhaftung. Wichtig ist dabei die Wirkstoffgrenze von 7,5 g THC, bei der eine Mindeststrafe von einem Jahr droht. Diese Menge ist auch bei wenigen Pflanzen schnell erreicht, wenn die Cannabispflanzen erntereif sind.

Besonders hohe Strafen drohen, wenn zu der nicht geringen Menge Cannabis auch noch griffbereite gefährliche Gegenstände, z.B. Messer, Baseballschläger usw. kommen. Bewaffnetes Handeltreiben von nicht geringen Mengen Cannabis wird gem. § 30a Abs. 2 Nr.2 BtMG  mit mindestens 5 Jahren… weiterlesen

Drogenhandel im Darknet

Drogenhandel im Darknet

Seit einiger Zeit ist es dank diverser technischer Möglichkeiten zum Trend geworden, Drogen im Internet zu bestellen. Über diverse Servernetzwerke/Onion-Router ist es zumindest zeitweise möglich, sich anonym, also ohne eine verfolgbare IP-Adresse zu hinterlassen, im Internet zu surfen. Server im Ausland, Verschlüsselungstechnologien und z.B. BitCoins machen es möglich, scheinbar gefahrlos Drogen (oder z.B. Falschgeld) zu verkaufen und zu kaufen.

Allerdings kommt es dann doch immer wieder zu Fehlern oder neuen technischen Möglichkeiten der Polizei. So auch im Fall „Shiny Flakes„, der nun eine mehrjährige Haftstrafe absitzen darf. Problem für seine Kunden: Auf seiner Harddisk wurden unverschlüsselte Adressdaten von allen Bestellern gefunden.

Jedem, der da drauf steht, droht ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das BtMG bzw. AMG. Sobald eine Vorladung im Briefkasten liegt oder sogar die Polizei eine Hausdurchsuchung macht, sollten Sie sofort einen BtMG-Anwalt kontaktieren. Rufen Sie einfach bei uns an. Wir verteidigen Mandanten aus ganz Deutschland: (030) 889 22 77 0

Bei einem Ermittlungsverfahren dieser Art gilt: Folgen Sie keiner Vorladung als Beschuldigter und reden auch sonst nicht mit der Polizei. Setzen Sie sich umgehend mit einem erfahrenen BTMG-Anwalt in Verbindung.

Häufiger Fall: (Versuchter) Erwerb von Amphetamin

Drogenstrafrecht Faelle unserer Anwälte.

Immer wieder verteidigen unsere Rechtsanwälte Mandanten, die eine Vorladung wegen des Verdachts auf (versuchten) Erwerb von Amphetamin bekommen haben.

Der Verdacht ergibt sich in vielen Fällen daraus, daß unsere Mandanten über eine Internetplattform bei einem BtM-Händler Amphetamin bestellt haben und dieser Händler bereits von der Polizei observiert wird. Sobald der Drogenhändler die eingegangenen Bestellung per Post auf den Weg bringt, findet auf Anordnung des zuständigen Ermittlungsrichters eine Durchsuchung des Briefkastens statt.

Alle verdächtigen Päckchen werden von der Polizei nach Drogen durchsucht. Alle Adressaten werden dann logischerweise verdächtigt, versucht zu haben, Drogen zu erwerben, was gemäß § 29 BtMG Absatz 1 Nr. 1, Absatz 2 BtMG strafbar ist. Die Anwälte der Kanzlei haben Erfahrung in diesen Fällen und verteidigen Sie.

In ganz Deutschland tätige BtMG-Rechtsanwälte aus Berlin

Unsere Anwälte sind deutschlandweit unterwegs.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei PMR übernehmen in ganz Deutschland Fälle beim Vorwurf BtM-Verstoss – sei es wegen Besitz, Handel, Einfuhr usw. von Betäubungsmitteln – zum Beispiel in folgenden Städten:

Potsdam, Neubrandenburg, Neustrelitz, Strausberg, Frankfurt/Oder, Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Eberswalde, Schwedt/Oder, Cottbus, Prenzlau, Hannover, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Bautzen, Rostock, Wismar, Braunschweig, Erfurt, Jena, Gera, Hof, Nürnberg, Kassel, Köln, Düsseldorf, Bremen, Zittau, Görlitz usw.

Wenn Sie also nicht aus Berlin kommen, aber mit einem sehr ernsten BtM-Verfahren konfrontiert werden oder ein Verwandter verhaftet wurde und einen spezialisierten Anwalt benötigt, stehen die Anwälte der Kanzlei Ihnen zur Seite. Die wegen der Anfahrtswege aus und nach Berlin höheren Kosten können sich vor allem dann lohnen, wenn Sie in Ihrer Stadt keine auf BtM-Strafrecht spezialisierten Anwälte finden.

Wenn Sie nicht aus Berlin kommen und es bei Ihnen um Drogenbestellungen im Internet/Darknet geht, können wir Sie ohne Probleme verteidigen und per E-Mail und Telefon kommunizieren. Rufen Sie einfach an!

Unsere Rechrsanwälte sind Teilnehmer des AK Strafrecht.
Mitglieder der Vgg. Berliner Strafverteidiger.
Deutscher Anwaltverein.
Call Now Button