Die Rechtsanwälte der Kanzlei – Kompetenz im Drogenstrafrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Pohl & Marx – seit Jahren tätig im Strafrecht und Drogenstrafrecht – sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie fachkundige rechtliche Unterstützung in einem BtM-Verfahren, z.B. wegen BtM-Besitz, BtM-Erwerb oder BtM-Handel suchen.
Natürlich haben wir die Entstehung des Konsumcannabisgesetzes aufmerksam verfolgt und verteidigen Mandanten, denen ein Verstoß gegen dieses Gesetz zur Last gelegt wird.
Sie profitieren in jeder Lage des Verfahrens und in allen Instanzen von der Sachkunde und den Fähigkeiten unserer Anwälte, die diese bereits in einer Vielzahl von erfolgreichen BtM-Verfahren unter Beweis gestellt haben. Beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklage erhalten haben, so kontaktieren Sie die Kanzlei bitte möglichst umgehend, damit die Rechtsanwälte so früh wie möglich zu Ihren Gunsten auf das Verfahren Einfluß nehmen können.
Das gilt natürlich erst recht dann, wenn es eine Hausdurchsuchung oder Festnahme gegeben hat.
Rechtsanwalt Thomas C. PohlFachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Pohl ist in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach seinem Studium an der Freien Universität und einem Studienaufenthalt in Madrid gründete er Anfang 2008 die Kanzlei Pohl, die sich von Anfang an auf Strafrecht spezialisierte. Seit 2012 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Er hat seit Jahren Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht.
Rechtsanwalt Jan MarxFachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Jan Marx ist Rechtsanwalt seit 2008, der sich seit der Kanzleigründung auf der Verteidigung in Strafsachen gewidmet hat. Seine Spezialisierungen sind das Drogenstrafrecht sowie das Verkehrsrecht. Er berät daher auch viele Mandanten beim Thema Drogen und Führerschein. Fachanwalt für Strafrecht seit 2012.
„G.H. “
“Fachlich bis ins Detail fundierte Beratung, hervorragende Betreuung. Insgesamt eine hochgradig professionelle Vertretung im und außerhalb des Gerichtssaales. Sehr empfehlenswert.” C.G.
Ich habe einen Spezialisten für BtM Verstoss gesucht. Mit wurde Handeltreiben mit Gras vorgeworfen, es ging um eine größere Menge. Ich bin rundum zufrieden, das Verfahren endete in einem Freispruch. Termine habe ich schnell bekommen, Beratung sehr angenehm – von mir gibt es eine klare Empfehlung. A.H.
Ich habe einen Btm-Verstoß begangen und habe mir von Herrn Marx Rechtsbeistand genommen. Ich wurde absolut professionell und kompetent durch die Strafsache begleitet, und dank seiner langjährigen Erfahrung ist meine Strafe viel geringer ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen zudem in meinem Fall auch harte Btm eine Rolle gespielt haben. Einfach Top!!! R.B.
Eine kurze Information: Fachanwalt für Strafrecht
Die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” ist eine Zusatzbezeichnung für einen Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet – Strafrecht – überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrung besitzt.
Die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht darf nur führen, wer gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, im Strafrecht und Strafprozeßrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung zu besitzen.
Dazu gehören zum Beispiel besondere Kenntnisse des Betäubungsmittelstrafrechts, der Aussagepsychologie, des Steuerstrafrechts usw. Außerdem kann nur Fachanwalt für Strafrecht werden, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Fällen aus diesem Gebiet bearbeitet hat. Außerdem muß jeder Fachanwalt nachweisen, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen.