Die Rechtsanwälte der Kanzlei – Kompetenz im Drogenstrafrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Pohl & Marx – seit Jahren tätig im Strafrecht und Drogenstrafrecht – sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie fachkundige rechtliche Unterstützung in einem BtM-Verfahren, z.B. wegen BtM-Besitz, BtM-Erwerb oder BtM-Handel suchen.

Sie profitieren in jeder Lage des Verfahrens und in allen Instanzen von der Sachkunde und den Fähigkeiten dieser Anwälte, die diese bereits in einer Vielzahl von erfolgreichen BtM-Verfahren unter Beweis gestellt haben. Beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklage erhalten haben, so kontaktieren Sie die Kanzlei bitte möglichst umgehend, damit die Rechtsanwälte so früh wie möglich zu Ihren Gunsten auf das Verfahren Einfluß nehmen können.

Das gilt natürlich erst recht dann, wenn es eine Hausdurchsuchung oder Festnahme gegeben hat.

Rechtsanwalt Thomas C. PohlFachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Pohl ist in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach seinem Studium an der Freien Universität und einem Studienaufenthalt in Madrid gründete er Anfang 2008 die Kanzlei Pohl, die sich von Anfang an auf Strafrecht  spezialisierte. Seit 2012 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Er hat seit Jahren Erfahrung in Betäubungsmittelstrafrecht.

Rechtsanwalt Jan MarxFachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Jan Marx ist Rechtsanwalt seit 2008, der sich seit der Kanzleigründung auf der Verteidigung in Strafsachen gewidmet hat. Seine Spezialisierungen sind das Drogenstrafrecht sowie das Verkehrsrecht. Er berät daher auch viele Mandanten beim Thema Drogen und Führerschein. Fachanwalt für Strafrecht seit 2012.

Ich wurde von Herrn Pohl sehr gut verteidigt. Sehr gute Vorbereitung, vor Gericht top. Hat die Richterin mit seinem Plädoyer überzeugt. Der Staatsanwalt wollte mir eine Freiheitsstrafe geben, aber ich wurde freigesprochen. Es ging um Betrug u.ä. Vielen Dank nochmal.G.H.

“Fachlich bis ins Detail fundierte Beratung, hervorragende Betreuung. Insgesamt eine hochgradig professionelle Vertretung im und außerhalb des Gerichtssaales. Sehr empfehlenswert.” C.G.

Ich habe einen Spezialisten für BtM Verstoss gesucht. Mit wurde Handeltreiben mit Gras vorgeworfen, es ging um eine größere Menge. Ich bin rundum zufrieden, das Verfahren endete in einem Freispruch. Termine habe ich schnell bekommen, Beratung sehr angenehm – von mir gibt es eine klare Empfehlung. A.H.

„Den Anwalt kann ich sehr empfehlen. Er hat mit mir den Fall sehr gut besprochen und vorbereitet. Bei Gericht war es so, wie er gesagt hatte. Aber er hat nicht immer am selben Tag zurückgerufen.“ I.Z.

Ich habe einen Btm-Verstoß begangen und habe mir von Herrn Marx Rechtsbeistand genommen. Ich wurde absolut professionell und kompetent durch die Strafsache begleitet, und dank seiner langjährigen Erfahrung ist meine Strafe viel geringer ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Ich kann die Kanzlei nur weiterempfehlen zudem in meinem Fall auch harte Btm eine Rolle gespielt haben. Einfach Top!!! R.B.

„Ich kann Herrn Marx nur empfehlen – ich habe einen BTM Verstoß begangen und es drohte eine hohe Geldstrafe und der Verlust des Führerscheins. Herr Marx hat die Vertretung gegenüber der Polizei übernommen, ich mußte nichts weiter machen. Das Verfahren wurde eingestellt, alleine hätte ich das nicht geschaff. Auch bei Rückfragen reagierte der Anwalt schnell.“ S.H.

„Wir können nur sagen, daß RA Marx ein Top Anwalt ist. Man fühlt sich von Anfang an gut betreut, er arbeitet sehr lösungsorientiert. Ein Anwalt, der 100 % hinter seinen Mandanten steht. Wir können nur sagen, wer einen guten Anwalt benötigt, der ist bei Hr. Marx goldrichtig. Wir empfehlen Herrn Marx immer gerne weiter.“ S.B.

Eine kurze Information: Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwälte für Strafrecht

Die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” ist eine Zusatzbezeichnung für einen Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet – Strafrecht – überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrung besitzt.

Die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht darf nur führen, wer gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, im Strafrecht und Strafprozeßrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung zu besitzen.

Dazu gehören zum Beispiel besondere Kenntnisse des Betäubungsmittelstrafrechts, der Aussagepsychologie, des Steuerstrafrechts usw. Außerdem kann nur Fachanwalt für Strafrecht werden, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Fällen aus diesem Gebiet bearbeitet hat. Außerdem muß jeder Fachanwalt nachweisen, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen.

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