Informationen zur Pflichtverteidigung vom Anwalt

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Pflichtverteidiger und Pflichtverteidigung

Herzlich willkommen!

Diese Seite dient dem Zweck, Sie über die sogenannte Pflichtverteidigung zu informieren und Ihnen bei der Suche nach einem Pflichtverteidiger behilflich zu sein.
 

Was bedeutet Pflichtverteidigung?

Pflichtverteidigung ist ein umgangssprachlicher Begriff.

Das Gesetz spricht nicht von Pflichtverteidigung, sondern von notwendiger Verteidigung, § 140 StPO.

Es geht in der Sache darum, daß das Gesetz in bestimmten Strafverfahren die Mitwirkung eines Verteidigers vorschreibt.

Dies hat den Zweck, daß der Angeklagte nicht alleine dem Staatsanwalt und dem Gericht gegenüber tritt, sondern einen Strafverteidiger an seiner Seite hat.

 

Wann liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor?

Dazu eines vorab:

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers hat nichts mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten zu tun. Selbst der Reichste erhält vom Gericht einen Pflichtverteidiger, wenn er sich nicht selber einen Rechtsanwalt nimmt.

Und selbst der Ärmste bekommt keinen Pflichtverteidiger, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Dies sind hauptsächlich folgende:

  • Es geht um ein Verbrechen ( mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe)
  • Der Angeklagte kann sich nicht selbst verteidigen
  • Schwere der Tat oder Schwierigkeit der Sach - und Rechtslage
  • Beschuldigter befindet sich in Untersuchungshaft

Kann ich mir den Pflichtverteidiger aussuchen?

Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schon.

Normalerweise erhalten Sie vom Gericht einen Brief, in dem steht, daß ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Sie innerhalb einer Frist, meist 1 Woche, einen Verteidiger Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens benennen können.

Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, ohne eine Anwalt zu nennen, bestimmt das Gericht einen Anwalt aus der Liste der beim Gericht zugelassenen Rechtsanwälte.

Den kennen Sie natürlich nicht. Deswegen ist es meist besser, wenn Sie sich selber einen Rechtsanwalt für die Pflichtverteidigung aussuchen.

 

Welchen Rechtsanwalt soll ich wählen?

Klar ist, daß es ein Anwalt für Strafrecht sein sollte.

Es ist Ihnen nämlich nicht geholfen, wenn Sie von einem Anwalt verteidigt werden, der gar kein Strafrecht macht.

Informieren Sie sich über Anwälte in Ihrer Stadt, die Strafrecht als Schwerpunkt haben und rufen bei dem, der Ihnen am kompetentesten erscheint, an.

 

Was kostet mich der Pflichtverteidiger?

Erst einmal gar nichts.

Die Gebühren des Anwalts werden von der Staatskasse verauslagt.

Sollten Sie allerdings verurteilt werden, haben Sie die Rechtsanwaltsgebühren als Teil der Verfahrenskosten zu tragen.

Die Rechtsanwaltsgebühren bei der Pflichtverteidigung sind übrigens deutlich geringer als die normalen Gebühren. Es kann daher sein, daß nicht jeder Anwalt Pflichtverteidigungen übernimmt, es sei denn, Sie zahlen die Differenz zur normalen Gebühr selbst.