Haben Sie Drogen online – also im Darknet oder normalen Internet – bestellt? Und jetzt gab es eine Hausdurchsuchung? Oder Sie haben ein Schreiben von der Polizei im Briefkasten gefunden? Tatvorwurf: „Verstoss gegen das BtMG“ ?

Dann sind Sie hier richtig.

Spezialisierte Anwälte mit Erfahrung

Wir sind Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung im Drogenstrafrecht spezialisiert haben. Und unsere Anwälte kennen sich mit Fällen wie ihrem aus.

Rechtsanwalt Pohl und Rechtsanwalt Marx beobachten seit geraumer Zeit die Lage in Sachen „Drogen online“.

Wir haben viele Dutzend Mandanten verteidigt, die Kokain, Cannabis, Amphetamin, Ecstasy, MDMA uvm. im Internet bestellt haben. Und das in ganz Deutschland.

Erfolgreiche Strategien

Unsere Anwälte kennen nicht nur das Drogenstrafrecht, sondern auch das Internet. Seitdem es im Internet/Darknet Drogen zu kaufen gibt, haben wir verfolgt, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte die Beweise suchen und juristisch bewerten.

Jeder Drogenverkäufer im Internet/Darknet hat seine Besonderheiten. Aber es gibt auch Gemeinsamkeiten: Die Drogen werden entweder nur im Darknet auf speziellen Shopseiten angeboten, oder auch im sog. Clearnet. In vielen Fällen erfolgen die BtM-Bestellungen nicht über einen Drogenshop, sondern in einer Art Drogenforum, einem Marktplace oder über Jabber. Die Bezahlung erfolgt meist über Bitcoins.

Unsere BTMG-Anwälte kennen die Besonderheiten und prüfen anhand jedes Einzelfalles, wie die Beweislage aussieht. Und dann entwickeln wir die für Sie beste Strategie.

Einige Shops und Marketplaces

Manche unserer Mandanten wissen gar nicht, wo genau sie bestellt haben. Einige Shopbetreiber hingegen haben sich erfolgreich einen bekannten Namen gemacht. Viele Betreiber sindzu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Silk Road

Alphabay

Hansamarket

Shiny Flakes

Chemical Love

finestdrugs.to

Dreammarket.onion

Darknet Market Forum

Pandora

Hydra

Crimenetwork.biz

Brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, dann brauchen Sie fast sicher einen Anwalt.

Denn: Gerade im Drogenstrafrecht geht es um viel und die Strafen können sehr hoch sein. Außerdem drohen unangenehme Nebenfolgen, zum Beispiel der Verlust der Fahrerlaubnis, Eintragung in das Führungszeugnis, Probleme bei beruflichen Sicherheitsüberprüfungen sowie Zuverlässigkeitsprüfungen (Luftsicherheit, Waffenschein, Approbation etc.).

Diese Probleme können schon auftreten, wenn Sie z.B. nur 1 Gramm Kokain bestellt haben!

Natürlich kostet ein Anwalt Geld. Aber die Fragen lauten: Was steht auf dem Spiel? Kann ich das alleine fehlerlos durchstehen? Habe ich überhaupt die Nerven, das Ganze alleine zu machen?

Wenn es um größere Bestellmengen geht oder die Polizei Ihre Wohnung durchsucht, brauchen Sie natürlich erst Recht einen Anwalt. Alles andere wäre fahrlässig.

Wie geht es weiter?

Schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail und fragen nach, ob wir Ihren Fall übernehmen können. Ihre Vorladung, den Durchsuchungsbeschluß oder die Anklage schicken Sie bitte gleich mit.

Wir antworten Ihnen kurzfristig und sagen Ihnen auch, wie viel Ihre Verteidigung kosten wird. Wenn Sie damit einverstanden sind, geben Sie uns einfach Ihr „Okay“ und wir legen los:

  • Wir bestätigen Ihnen die Übernahme der Verteidigung.
  • Wir schreiben der Polizei, daß unser Anwalt Sie verteidigt.
  • Wir sagen den Termin zur Vernehmung ab.
  • Sie brauchen sich nicht bei der Polizei usw. melden.
  • Ihr Anwalt beantragt Akteneinsicht.
  • Sie erhalten die Vergütungsvereinbarung mit unserer Bankverbindung für den Vorschuss.
  • Wir warten auf die Akte und prüfen sie Beweis- und Rechtslage.
  • Ihr Anwalt kontaktiert Sie, es gibt eine (evtl. telefonische Besprechung) und Ihr Anwalt erarbeitet eine Verteidigungsstrategie und setzt diese um.

Dann geht es – je nach Fall – unterschiedlich weiter.

Warum Pohl & Marx Rechtsanwälte?

Weil wir sehr gute BtMG-Anwälte sind und uns speziell mit diesen Fällen auskennen. Wir verteidigen viele Dutzend Mandanten aus diesem Bereich. Und das in ganz Deutschland. Wir wissen, welche Strategien funktionieren und welche nicht. Uns ist es schon gelungen, daß Gerichte die Anklagen der Staatsanwaltschaft zurückweisen (ist sehr selten) und das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird.

Rechtsanwalt Pohl und Rechtsanwalt Marx sind seit gut 15 Jahren Strafverteidiger. Fachanwälte für Strafrecht sind sie auch. Das bedeutet: Nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung im Strafrecht. (Mal nebenbei: Die Bezeichungen „Fachanwalt für Drogenstrafrecht“ oder „Fachanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht“ gibt es nicht. Wer damit wirbt, will Sie in die Irre führen.)

Sie sehen: Wenn BtMG-Verstoss im Internet, dann zu Pohl & Marx Rechtsanwälte aus Berlin.

Einfach anrufen oder eine E-Mail schicken: (030) 526 70 93 0 bzw. info@pohlundmarx.de