Es war ein hartes Stück Arbeit notwendig, und es hat sich ausgezahlt: Unser Mandant muß nicht ins Gefängnis!
Die Polizei hatte bei ihm eine Cannabisplantage gefunden. Da es um eine nicht geringe Menge THC ging lautete die Anklage: Verstoß gegen § 29a BtMG (Anbau, Handeltreiben)
Die Mindeststrafe dafür beträgt 1 Jahr. Und das ist äußerst gefährlich, weil Strafen über einem Jahr nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der von Rechtsanwalt Pohl verteidigte Beschuldigte war aber schon mehrfach vorbestraft, u.a. auch schon wegen eines früheren Verstoßes gegen das BtMG. Dazu kam, daß er den neuen BtMG-Verstoß innerhalb laufender Bewährung begangen hatte!
In der ersten Instanz beim Amtsgericht Tiergarten wurde unser Mandant zu einer Gefängnisstrafe zu 1 Jahr und Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht war nicht davon überzeugt, daß unser Mandant eine positive Prognose hatte.
Deshalb legte Rechtsanwalt Pohl Berufung ein. Das heißt: Der Fall wurde vor dem Landgericht Berlin erneut verhandelt. Das Ganze wurde aber dadurch erschwert, daß unser Mandant zwischenzeitlich eine weitere Anklage wegen Computerbetrug und Körperverletzung erhalten hatte. Aber da gab es noch keinen Prozeß.
Am Landgericht geschah nach langer Vorbereitung und mit einem Mandanten, der sein Leben richtig auf die Reihe bekommen hatte (Job, Ausbildung, neue Freundin etc.), die „Sensation“:
Unser Mandant bekam noch einmal Bewährung! Und das trotz einer Straftat in einer laufenden Bewährung.
Am Ende waren alle äußerst froh und erleichtert. So macht die Arbeit als BtM-Verteidiger Freude.
Auch die Sache mit der neuen Anklage ging übrigens gut aus (Einstellung wegen Geringfügigkeit).