Urteil des Bundesgerichtshofs (1 StR 325/16) von Ende 2016 zum Thema Drogenhandel. Konkret ging es u.a. um die Frage, wo der Grenze zwischen Drogenhandel als Täter (=volle Strafe) oder als bloßer Gehilfe (=meistens eine geringere Strafe) zu ziehen ist. Der Bundesgerichtshof sagt dazu: Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen. Er erfasst alle Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und schließt damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen ein (BGH, Beschluss vom 26.Oktober 2005 – GSSt 1/05, BGHSt 50, 252). Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen hat nach […]
weiterlesen ›Im BtMG ist die Wirkstoffmenge des Betäubungsmittel von sehr großer Bedeutung. Das BtMG unterscheidet zwischen der geringen Menge zum Eigenverbrauch (Einstellung möglich), der „normalen“ Menge (meist einigermaßen moderate Strafen) sowie der nicht geringen Menge (hohe bis sehr hohe Strafen). Wenn die Grenze zur „nicht geringen Menge“ überschritten ist, droht das BtMG im Normalfall zwar hohe Strafen an, aber es gibt gesetzlich geregelte „minder schwere Fälle“. Zwischen zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofes gibt es derzeit Uneinigkeit hinsichtlich der Frage, ob eine eher geringe Grenzüberschreitung bzgl. der BtM-Menge strafmildernd zu berücksichtigen ist (und damit evtl. zu einem minder schweren Fall führt): Der 2. […]
weiterlesen ›Der Begriff der „Bande“ ist im Strafrecht und vor allem im Betäubungsmittelstrafrecht von großer Wichtigkeit. Sobald das Gericht davon überzeugt ist, daß eine Straftat durch eine Bande begangen wurde, erhalten die Bandenmitglieder besonders hohe Strafen. Ganz deutlich wird dies im Betäubungsmittelstrafrecht. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird im Normalfall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet; § 29a Absatz 1 Nr. 2 BtMG. Ganz anders beim Handeltreiben mit nicht geringen Mengen als Teil einer Bande. Hier liegt die Mindeststrafe im Normalfall bei 5 Jahren; § 30a BtMG. Weil die Definition der Bande so wichtig, aber auch recht […]
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