Nachdem shiny-flakes aufgeflogen ist und die Polizei Tausende von Vorladungen (Verstoß gegen das BtMG gemöß §§ 29, 29a BtMG u.ä.) verschickt hat, kommen in den letzten Wochen die Anklagen von den Gerichten. Am besten ist es, mit einer Vorladung gleich zu einem spezialisierten BtMG-Anwalt zu gehen, aber manch einer hat gehofft, daß das nicht nötig wäre.

Viele Kunden von shiny-flakes erleben in den letzten Wochen nun eine unschöne Überraschung: Im Briefkasten liegt eine Anklageschrift vom Amtsgericht oder Landgericht.

Anklageschrift? Es wird ernst!

Das bedeutet, daß es sehr wahrscheinlich zu einem Gerichtsprozeß kommen wird. Die Anklageschrift kommt von der Staatsanwaltschaft. Diese hätte das Verfahren auch anders abschließen können (zum Beispiel gegen eine Geldauflage oder einen Strafbefehl), hat sich aber für eine Anklage entschieden.

Nur mit einem guten Anwalt besteht noch die (kleine) Chance, in geeigneten Fällen eine Einstellung im Gerichtsprozeß zu erreichen. Das hätte den Vorteil, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu bekommen.

Was kann bei Gericht rauskommen? Wie hilft der Anwalt?

In den meisten Fällen gibt es bei Gericht ein Urteil mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe. Und bei Freiheitsstrafen (=Gefängnisstrafen) muß das Gericht dann noch über die Frage der Bewährung entscheiden.

Diese Entscheidungen hängen u.a. daran, welche Straftat(en) beweisbar sind und wie schwer diese wiegen (mehr Wirkstoffgehalt in den Drogen=höhere Strafe).

Ganz viel hängt von der Verteidigungsstrategie ab, die sich der Anwalt überlegt hat. Kernstück des Ganzen ist die Akteneinsicht und die Prüfung der Chancen und Risiken verschiedener Möglichkeiten.

Ihr Anwalt wird mit Ihnen die beste Strategie besprechen und Sie vor dem Gerichtstermin vorbereiten.

Anklageschrift bekommen – muß ich reagieren?

Mit der eigentlichen Anklage kommt immer ein Begleitschreiben vom Gericht. Darin steht sinngemäß, daß Sie aufgefordert werden, binnen 10 Tagen einzelne Beweiserhebungen zu beantragen oder Einwendung gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen.

Diese Frist müssen Sie nicht beachten! Auf keinen Fall sollten Sie dem Gericht irgendwas schreiben und danach zum Anwalt gehen. Der Anwalt sollte lieber erst Akteneinsicht nehmen und nach der Besprechung mit Ihnen entscheiden, ob auf die Anklage geantwortet wird oder lieber nicht.

In manchen Begleitschreiben steht aber außerdem, daß ein Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO (Pflichtverteidigung) vorliegt und Sie binnen weniger Tage (meisten 7 oder 10 Tage) einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen sollen. Falls Sie diese Frist versäumen, wird Ihnen vom Gericht ein Anwalt „aufs Auge gedrückt“. Dabei kann man Glück haben oder auch nicht.

Gehen Sie in solchen Fällen lieber innerhalb der Frist zum Anwalt Ihres Vertrauens und besprechen mit ihm, ob er den Fall als Pflichtverteidiger übernimmt.

Fazit: Bei Anklage zum Anwalt gehen

Mit einer Anklage ist nicht zu spaßen. Eine Gerichtsverhandlung ist sehr unangenehm und kann sehr einschneidende Folgen haben. Wir verteidigen eine Vielzahl von Angeklagten, die bei shiny-flakes oder bei anderen Anbietern Amfetamin, Cannabis, MDMA, Kokain usw. bestellt haben.

Rufen Sie einfach an und wir übernehmen auch Ihre Verteidigung: (030) 889 22 77 27