Seit über einem Jahr ist „dank“ shiny flakes in Sachen BtMG-Verstoss einiges los bei der Staatsanwaltschaft Leipzig und auch sonst in Deutschlands Staatsanwaltschaften.
Hunderte von Bestellern haben eine Vorladung von der Polizei oder direkt von der Staatsanwaltschaft (§ 136 StPO) wegen des Verdachts auf Erwerb, Besitz oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erhalten.
Das ist für die Betroffenen schon sehr belastend.
Unsere Anwälte verteidigen eine Vielzahl von shiny-flakes Bestellern. Wir weisen seit einiger Zeit darauf hin, daß die Polizei/Staatsanwaltschaft durchaus auf die Idee kommen könnte, Durchsuchungsbefehle bei den Gerichten zu beantragen.
Unserer Erfahrung nach erlassen die Gerichte auch solche Durchsuchungsbefehle, wenn man auf einer Bestellliste (etwa von shiny flakes) steht, weil das für einen Tatverdacht reicht und andere Ermittlungsansätze schwerlich vorhanden sind.
Wenn dann auch noch Drogen in der Wohnung gefunden werden, sieht es erst einmal richtig übel aus.
Dann gibt es nur einen guten Rat: Sofort zum BtM-Anwalt.
Während der Durchsuchung sollte man zum Tatvorwurf schweigen. Komplett schweigen.
Das gilt auch, wenn die Polizei bei der Durchsuchung noch andere Sachen findet, zum Beispiel Falschgeld, Waffen, abgefangene Kreditkarten usw.
Rufen Sie am besten umgehend in unserer Kanzlei an, wenn bei Ihnen gerade die Polizei ist oder war. Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht, sondern vor allem in Sachen BtMG-Verstoss und Darknet-Bestellung bewandert und werden Ihnen helfen, aus der Sache bestmöglich rauszukommen.