Haben Sie Drogen online – also im Darknet oder normalen Internet – bestellt? Und jetzt gab es eine Hausdurchsuchung? Oder Sie haben ein Schreiben von der Polizei im Briefkasten gefunden? Tatvorwurf: „Verstoss gegen das BtMG“ ? Dann sind Sie hier richtig. Spezialisierte Anwälte mit Erfahrung Wir sind Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung im Drogenstrafrecht spezialisiert haben. Und unsere Anwälte kennen sich mit Fällen wie ihrem aus. Rechtsanwalt Pohl und Rechtsanwalt Marx beobachten seit geraumer Zeit die Lage in Sachen „Drogen online“. Wir haben viele Dutzend Mandanten verteidigt, die Kokain, Cannabis, Amphetamin, Ecstasy, MDMA uvm. im Internet bestellt haben. Und […]
weiterlesen ›Es war ein hartes Stück Arbeit notwendig, und es hat sich ausgezahlt: Unser Mandant muß nicht ins Gefängnis! Die Polizei hatte bei ihm eine Cannabisplantage gefunden. Da es um eine nicht geringe Menge THC ging lautete die Anklage: Verstoß gegen § 29a BtMG (Anbau, Handeltreiben) Die Mindeststrafe dafür beträgt 1 Jahr. Und das ist äußerst gefährlich, weil Strafen über einem Jahr nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden. Der von Rechtsanwalt Pohl verteidigte Beschuldigte war aber schon mehrfach vorbestraft, u.a. auch schon wegen eines früheren Verstoßes gegen das BtMG. Dazu kam, daß er den neuen BtMG-Verstoß innerhalb laufender Bewährung begangen […]
weiterlesen ›Urteil des Bundesgerichtshofs (1 StR 325/16) von Ende 2016 zum Thema Drogenhandel. Konkret ging es u.a. um die Frage, wo der Grenze zwischen Drogenhandel als Täter (=volle Strafe) oder als bloßer Gehilfe (=meistens eine geringere Strafe) zu ziehen ist. Der Bundesgerichtshof sagt dazu: Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen. Er erfasst alle Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und schließt damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen ein (BGH, Beschluss vom 26.Oktober 2005 – GSSt 1/05, BGHSt 50, 252). Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen hat nach […]
weiterlesen ›Im BtMG ist die Wirkstoffmenge des Betäubungsmittel von sehr großer Bedeutung. Das BtMG unterscheidet zwischen der geringen Menge zum Eigenverbrauch (Einstellung möglich), der „normalen“ Menge (meist einigermaßen moderate Strafen) sowie der nicht geringen Menge (hohe bis sehr hohe Strafen). Wenn die Grenze zur „nicht geringen Menge“ überschritten ist, droht das BtMG im Normalfall zwar hohe Strafen an, aber es gibt gesetzlich geregelte „minder schwere Fälle“. Zwischen zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofes gibt es derzeit Uneinigkeit hinsichtlich der Frage, ob eine eher geringe Grenzüberschreitung bzgl. der BtM-Menge strafmildernd zu berücksichtigen ist (und damit evtl. zu einem minder schweren Fall führt): Der 2. […]
weiterlesen ›Der Begriff der „Bande“ ist im Strafrecht und vor allem im Betäubungsmittelstrafrecht von großer Wichtigkeit. Sobald das Gericht davon überzeugt ist, daß eine Straftat durch eine Bande begangen wurde, erhalten die Bandenmitglieder besonders hohe Strafen. Ganz deutlich wird dies im Betäubungsmittelstrafrecht. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird im Normalfall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet; § 29a Absatz 1 Nr. 2 BtMG. Ganz anders beim Handeltreiben mit nicht geringen Mengen als Teil einer Bande. Hier liegt die Mindeststrafe im Normalfall bei 5 Jahren; § 30a BtMG. Weil die Definition der Bande so wichtig, aber auch recht […]
weiterlesen ›Unser spätere Mandant rief verständlicherweise sehr aufgeregt in unserer Kanzlei an, weil die Polizei gerade seine Wohnung durchsuchte. Ihm wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. In dem Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Tiergarten hieß es: Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: Ihm wird vorgeworfen, am Ausgust 2015 über das Darknet des Internets, hier den Darkroom „Nucleus“ bei offenbar aus den Niederlanden operierenden […] Betäubungsmittelhändlern 10 g Amfetamin bestellt zu haben. Bereits zuvor […] soll der Beschuldigte über die Internetadresse www.Shiny-Flakes.com bei einem anderen Anbieter Ecstasy und Amfetamin bestellt und erhalten haben. […]
weiterlesen ›Anfang August fand unweit der deutsch-polnischen Grenze das Garbicz-Festival statt. Und was machte das Hauptzollamt Frankfurt (Oder)? Eine fette Kontrolle. Sowohl auf dem Weg nach Polen als auch auf dem Heimweg wurden viele Besucher ordentlich gefilzt. Mit Spürhunden und allem drum und dran. Dabei wurden (was für ein Wunder!) einige Drogen bei den Besuchern gefunden. Große Mengen an Betäubungsmitteln waren es nicht, aber in der Summe kam immerhin einiges zusammen (übernommen von http://www.vice.com/de/read/wir-haben-mit-dem-zoll-ber-die-massiven-kontrollen-beim-garbicz-festival-gesprochen): Crystal: 74,4 Gramm Amphetamine: 705,74 Gramm (davon 82 Gramm flüssig) Marihuana: 996,9 Gramm Haschisch: 270,2 Gramm LSD: 20 Gramm; 379 Trips Ecstasy: 47,4 Gramm, Tabletten 403,5 Pilze: […]
weiterlesen ›Nachdem shiny-flakes aufgeflogen ist und die Polizei Tausende von Vorladungen (Verstoß gegen das BtMG gemöß §§ 29, 29a BtMG u.ä.) verschickt hat, kommen in den letzten Wochen die Anklagen von den Gerichten. Am besten ist es, mit einer Vorladung gleich zu einem spezialisierten BtMG-Anwalt zu gehen, aber manch einer hat gehofft, daß das nicht nötig wäre. Viele Kunden von shiny-flakes erleben in den letzten Wochen nun eine unschöne Überraschung: Im Briefkasten liegt eine Anklageschrift vom Amtsgericht oder Landgericht. Anklageschrift? Es wird ernst! Das bedeutet, daß es sehr wahrscheinlich zu einem Gerichtsprozeß kommen wird. Die Anklageschrift kommt von der Staatsanwaltschaft. Diese […]
weiterlesen ›Update Januar 2017: Nun ist es soweit: Die Polizei verschickt Vorladungen als Beschuldigte an alle, die auf den sichergestellten Kundenlisten von „chemical love“ stehen. Wenn es um etwas größere Bestellmengen geht, gibt es Hausdurchsuchungen wegen Verdacht auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Jetzt gilt: Sofort zum BtMG-Anwalt. Unsere Anwälte sind zugleich Fachanwälte für Strafrecht und führen in ganz Deutschland BtMG-Verfahren wegen Drogenbestellungen im Clearnet/Darknet. Wir sagen den Vorladungstermin bei der Polizei für sie ab und beantragen Akteneinsicht. Mit einem erfahrenen und kompetenten Anwalt an Ihrer Seite vermeiden Sie Fehler und können sich sicher sein, bestmöglich verteidigt und beraten […]
weiterlesen ›Seit über einem Jahr ist „dank“ shiny flakes in Sachen BtMG-Verstoss einiges los bei der Staatsanwaltschaft Leipzig und auch sonst in Deutschlands Staatsanwaltschaften. Hunderte von Bestellern haben eine Vorladung von der Polizei oder direkt von der Staatsanwaltschaft (§ 136 StPO) wegen des Verdachts auf Erwerb, Besitz oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erhalten. Das ist für die Betroffenen schon sehr belastend. Unsere Anwälte verteidigen eine Vielzahl von shiny-flakes Bestellern. Wir weisen seit einiger Zeit darauf hin, daß die Polizei/Staatsanwaltschaft durchaus auf die Idee kommen könnte, Durchsuchungsbefehle bei den Gerichten zu beantragen. Unserer Erfahrung nach erlassen die Gerichte auch solche Durchsuchungsbefehle, wenn man […]
weiterlesen ›Vor kurzem gab es eine Gerichtsverhandlung in Königs Wusterhausen, in der Rechtsanwalt Pohl seinen Mandanten erfolgreich verteidigte. Unser Mandanten war zufällig von der Polizei dabei erwischt worden, wie er mit ein paar Kumpels in einer Scheune Gras rauchte. Unser Mandant hatte in seinem Rucksack eine ordentliche Menge Marihuana dabei, so daß die Staatsanwaltschaft zuerst wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – § 29a BtMG – gegen unseren Mandanten ermittelte. Inzwischen hatte Rechtsanwalt Pohl die Verteidigung übernommen. Der Verdacht des Handeltreibens erhärtete sich nicht und es gab eine Anklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Darauf steht […]
weiterlesen ›Wenn Sie einen Strafbefehl wegen eines BtMG-Verstosses bekommen haben, so fragen Sie sich wahrscheinlich, was Sie jetzt machen sollen. So einen Strafbefefehl bekommt man meistens wegen eines (angeblichen) eher mittelschweren Vorwurfs, zum Beispiel wegen Erwerb oder Besitz von Betäubungsmitteln oder wegen Handeltreiben mit BtM mit nicht ganz kleinen Mengen. Derzeit werden zum Beispiel von den Gerichten viele Strafbefehle verschickt, die im Zusammenhang mit Bestellungen bei shiny flakes stehen. Bei sehr kleinen Mengen Cannabis ist in der Regel kein Strafbefehl zu erwarten, bei harten Drogen (Kokain, Amfetamin, Ecstasy, Crystal Meth etc.) kann es schon im unteren Grammbereich zu Strafbefehlen kommen. Und […]
weiterlesen ›So oder ähnlich titeln heute die Berliner und Brandenburger Tageszeitungen. Nachdem schon neulich in Bad Belzig große Mengen Marihuana, Amphetamin, Kokain usw. gefunden wurden, hat die Polizei in Berlin mehrere Wohnungen durchsucht und eine recht große Menge Amphetamin gefunden. In einem Haus in Falkensee ist anscheinend eine Menge „Drogensuppe“ aus der Badewanne abgepumpt worden. Vermutlich handelte es sich um die Produktionsvorstufe zu Crystal Meth. Diese Droge ist zunehmend als Partydroge oder Aufputschmittel „beliebt“ geworden. Da wohl auch Waffen und gefährliche Gegenstände in der Nähe der Drogen und des Drogenlabors gefunden wurden, drohen Strafverfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht […]
weiterlesen ›Shiny Flakes busted! Seit Ende Februar 2015 müssen alle Kunden von Shiny Flakes bangen. Der junge Mann, der hinter shiny flakes stand, wurde festgenommen. Er wurde inzwischen auch schon zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt. Das Problem für alle Kunden von shiny flakes: Bei der Durchsuchung hat die Polizei eine Festplatte gefunden, auf der shiny flakes sehr ordentlich eine Liste seiner Kunden und deren Bestellstatus festgehalten hat. Die zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig geht diese Liste nach und nach durch. Vorladung als Beschuldigter für alle Käufer von Shiny Flakes Das führt dazu, daß die Staatsanwaltschaft gegen jeden Käufer ein eigenes Ermittlungsverfahren einleitet. Dieses […]
weiterlesen ›Kontakt
Pohl & Marx Rechtsanwälte - Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin
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