Shiny Flakes busted! Seit Ende Februar 2015 müssen alle Kunden von Shiny Flakes bangen. Der junge Mann, der hinter shiny flakes stand, wurde festgenommen. Er wurde inzwischen auch schon zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt.

Das Problem für alle Kunden von shiny flakes: Bei der Durchsuchung hat die Polizei eine Festplatte gefunden, auf der shiny flakes sehr ordentlich eine Liste seiner Kunden und deren Bestellstatus festgehalten hat. Die zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig geht diese Liste nach und nach durch.

Vorladung als Beschuldigter für alle Käufer von Shiny Flakes

Das führt dazu, daß die Staatsanwaltschaft gegen jeden Käufer ein eigenes Ermittlungsverfahren einleitet. Dieses wird in aller Regel an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Vorladungen wegen des Verdachts auf einen BtMG-Verstoß werden von der örtlichen Polizei verschickt.

Je nach Menge der bestellten Betäubungsmittel oder Arzneimittel (dann evtl. Verdacht auf AMG-Verstoss) kommt eine Strafbarkeit wegen Erwerb von Betäubungsmitteln oder wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Betracht. Man kann zum Beispiel davon ausgehen, daß bei einer Bestellung von mehr als 10 Gramm Amphetamin schon der Verdacht auf unerlaubtes Handeltreiben mit BtM besteht.

Vorladung als Beschuldigter – was ist zu tun?

Bei einer Vorladung als Beschuldigter wird Ihnen jeder im Strafrecht versierte Anwalt nur einen Rat geben: Gehen Sie nicht zur Polizei und äußern Sie sich nicht. Sie werden die Sache durch eigene Angaben nicht besser machen, aber eventuell schlimmer. Vielleicht würden Sie im Gespräch mit der Polizei mehr zugeben, als beweisbar wäre.

Beauftragen Sie lieber einen guten BtMG-Rechtsanwalt, der den Termin bei der Polizei für Sie absagt und Akteneinsicht beantragt.

Vorladung als Zeuge – was jetzt?

Wenn Sie bei der Bestellung nicht Ihren richtigen Namen angegeben haben, aber Ihre echte Adresse, werden Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten. Das Ermittlungsverfahren richtet sich dann gegen die fiktive Bestellperson. Als Zeuge müssen Sie grundsätzlich eine wahre Aussage machen. Das gilt aber nicht, wenn Sie sich bei einer wahren Aussage (also so wie hier) selber strafrechtlich belasten müßten.

Sie habe ein Zeugnisverweigerungsrecht, auf das Sie sich berufen sollten. Allerdings wird der Verdacht logischerweise auf Sie gelenkt. Wie hier am geschicktesten zu verfahren ist, sollten Sie unseres Erachtens nicht ohne Anwalt klären. Rufen Sie einfach bei uns an, und vereinbaren einen Beratungstermin: (030) 889 22 77 27

Wie ist denn die Beweislage?

Da wir in unserer Kanzlei bereits viele Mandanten im Zusammenhang mit shiny flakes verteidigen, können wir die Beweislage sehr gut einschätzen. Natürlich kommt es auch auf die Umstände des Einzelfalls an, aber grundsätzlich sieht es mit der Beweislage im Ansatz für die Ermittlungsbehörden gut aus. Wer auf der Kundenliste steht, wird dort in aller Regel nicht aus Versehen raufgekommen sein. Es kann natürlich sein, daß man dort steht, weil ein anderer einem einen „reinwürgen“ wollte, aber das erscheint eher lebensfremd.

Den meisten Staatsanwälten reicht die Beweislage jedenfalls aus, um Anklagen oder Strafbefehle wegen unerlaubten Erwerbs von BtM zu beantragen, wenn man auf der Kundenliste steht.

Unsere Anwälte werden nach Aktensicht jeden Einzelfall natürlich auf die Beweislage hin überprüfen.

Und auf den Einzelfall kommt es nun einmal an. Es ist uns schon mehrfach gelungen, einige Staatsanwälte durch rechtliche Ausführungen zur Beweislage dazu zu bringen, die Verfahren mangels Tatverdacht einzustellen.

Das wird natürlich schwierig, wenn mehr Beweismaterial vorliegt als die Einträge in der Bestellerliste.

Kunde von Shiny Flakes – welche Strafe droht?

Es ist nicht ganz einfach zu sagen, welche Strafen und sonstige Folgen im Einzelfall drohen. Das hängt natürlich vor allem an der Art und Menge der bestellten Betäubungsmittel. Der Erwerb einer geringen Menge Cannabis zum Eigenverbrauch wird in den meisten Bundesländern eingestellt. Bei harten Drogen wie Kokain, Amphetamin, MDMA und Ecstasy ist eine Einstellung ohne weitere Folgen selten zu erwarten.

In Bayern zum Beispiel wird der Erwerb von harten Drogen nach unserer Erfahrung nie eingestellt. Es kommt immer zu einem Strafbefehl oder einer Anklage.

Bei größeren Mengen, bei denen schon nicht mehr vom bloßen Eigenverbrauch auszugehen ist, kommt je nach Staatsanwaltschaft und Einzelfall eine Einstellung gegen Geldauflage in Betracht.

In der nächsthöheren  Stufe droht eine Geldstrafe per Strafbefehl, die möglicherweise auch in das Führungszeugnis eingetragen wird.

Im schlimmsten Fall droht eine Anklage und damit ein öffentlicher Gerichtsprozeß.

Sollte Ihnen gewerbsmäßiges Handeltreiben gemäß § 29 BtMG vorgeworfen werden, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr pro Handelstätigkeit.

Beim Vorwurf des unerlaubtes Besitzes oder Handeltreibens mit nicht geringen Mengen gemäß § 29a BtMG droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Zu beachten sind neben den eigentlichen Strafen auch Führerscheinprobleme sowie zum Beispiel Disziplinarverfahren und weitere Gefahren bei bestimmten Berufsgruppen (Beamte, Soldaten, Piloten etc.).

Unsere Aufgabe als Anwälte für Drogenstrafrecht besteht natürlich darin, die Folgen des Strafverfahrens für unsere Mandanten möglichst gering zu halten.

Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift: Brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie ein Kunde von Shiny Flakes waren und Sie deshalb eine Vorladung, Anklage usw. erhalten haben, sollten Sie nicht ohne Rechtsanwalt den Ermittlungsbehörden gegenübertreten.

Natürlich kann man sich fragen, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu beauftragen, da es nun einmal Kosten verursacht. Wegen der Gefahren, die auch bei kleinen Verfahren drohen, lohnt sich ein Anwalt fast immer. Bei Anklagen und Hausdurchsuchungen sollte die Beauftragung eines Rechtsanwalts selbstverständlich sein.

Immer dann, wenn Ihr sauberes Führungszeugnis oder Ihr Führerschein für Sie wichtig ist und auf dem Spiel steht, ist auch bei kleinen Bestellmengen die Verteidigung durch einen Anwalt langfristig günstiger, als alles alleine zu machen oder einfach abzuwarten.

Deutschlandweite Verteidigung durch erfahrene Rechtsanwälte

Wenn Sie als Kunde von shiny flakes eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, so wenden Sie sich am besten umgehend in unserer Kanzlei. Unsere spezialisierten und erfahrenen Anwälte verteidigen bereits eine Vielzahl von „shiny flakes“ -Kunden aus mehreren Bundesländern. Darunter sind sowohl kleinere als auch größere Verfahren.

Jeder Fall wird von uns sorgsam geprüft, auf wichtige Details abgeklopft und mit allen Mitteln, die das Gesetz zur Verfügung stellt, bearbeitet, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen ersten Besprechungstermin: (030) 889 22 77 27

Die Details der Beauftragung (weiteres Vorgehen, Vollmacht, Vergütung) klären wir dann im Gespräch. Wenn Sie nicht aus Berlin kommen, können wir das auch per E-Mail, Telefon, Fax und Brief erledigen.