
Es war ein hartes Stück Arbeit notwendig, und es hat sich ausgezahlt: Unser Mandant muß nicht ins Gefängnis! Die Polizei hatte bei ihm eine Cannabisplantage gefunden. Da es um eine nicht geringe Menge THC ging lautete die Anklage: Verstoß gegen § 29a BtMG (Anbau, Handeltreiben) Die Mindeststrafe dafür beträgt 1 Jahr. Und das ist äußerst gefährlich, weil Strafen über einem Jahr nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden. Der von Rechtsanwalt Pohl verteidigte Beschuldigte war aber schon mehrfach vorbestraft, u.a. auch schon wegen eines früheren Verstoßes gegen das BtMG. Dazu kam, daß er den neuen BtMG-Verstoß innerhalb laufender Bewährung begangen […]
weiterlesen ›
Unser spätere Mandant rief verständlicherweise sehr aufgeregt in unserer Kanzlei an, weil die Polizei gerade seine Wohnung durchsuchte. Ihm wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. In dem Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Tiergarten hieß es: Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG: Ihm wird vorgeworfen, am Ausgust 2015 über das Darknet des Internets, hier den Darkroom „Nucleus“ bei offenbar aus den Niederlanden operierenden […] Betäubungsmittelhändlern 10 g Amfetamin bestellt zu haben. Bereits zuvor […] soll der Beschuldigte über die Internetadresse www.Shiny-Flakes.com bei einem anderen Anbieter Ecstasy und Amfetamin bestellt und erhalten haben. […]
weiterlesen ›
Vor kurzem gab es eine Gerichtsverhandlung in Königs Wusterhausen, in der Rechtsanwalt Pohl seinen Mandanten erfolgreich verteidigte. Unser Mandanten war zufällig von der Polizei dabei erwischt worden, wie er mit ein paar Kumpels in einer Scheune Gras rauchte. Unser Mandant hatte in seinem Rucksack eine ordentliche Menge Marihuana dabei, so daß die Staatsanwaltschaft zuerst wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – § 29a BtMG – gegen unseren Mandanten ermittelte. Inzwischen hatte Rechtsanwalt Pohl die Verteidigung übernommen. Der Verdacht des Handeltreibens erhärtete sich nicht und es gab eine Anklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Darauf steht […]
weiterlesen ›Kontakt
Pohl & Marx Rechtsanwälte - Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin
Weitere Artikel
- Drogen online bestellt – jetzt Ärger mit der Polizei
- Gefängnis abgewendet in 2. Instanz
- Drogenhandel: Täter oder Gehilfe
- Nur geringe Mengenüberschreitung – strafmildernd?!
- Der Begriff der Bande; § 30a Absatz 1 Nr. 1 BtMG
- Hausdurchsuchung und zwei Vorladungen als Beschuldigter
- Zollkontrolle beim Garbicz-Festival – BtM-Anwalt gesucht?
- Anklage wegen BTM-Bestellung bei shiny-flakes: Jetzt zum Anwalt!
- Chemical Love – Ermittlungsverfahren wegen BtMG-Verstoß gegen die Kunden
- Hausdurchsuchung nach BtM-Kauf im Darknet?