Anfang August fand unweit der deutsch-polnischen Grenze das Garbicz-Festival statt. Und was machte das Hauptzollamt Frankfurt (Oder)? Eine fette Kontrolle. Sowohl auf dem Weg nach Polen als auch auf dem Heimweg wurden viele Besucher ordentlich gefilzt. Mit Spürhunden und allem drum und dran.
Dabei wurden (was für ein Wunder!) einige Drogen bei den Besuchern gefunden. Große Mengen an Betäubungsmitteln waren es nicht, aber in der Summe kam immerhin einiges zusammen (übernommen von http://www.vice.com/de/read/wir-haben-mit-dem-zoll-ber-die-massiven-kontrollen-beim-garbicz-festival-gesprochen):
Crystal: 74,4 Gramm
Amphetamine: 705,74 Gramm (davon 82 Gramm flüssig)
Marihuana: 996,9 Gramm
Haschisch: 270,2 Gramm
LSD: 20 Gramm; 379 Trips
Ecstasy: 47,4 Gramm, Tabletten 403,5
Pilze: 52,5 Gramm
Opiate: 23,7 Gramm
Kokain: 40,6 Gramm
Ephedrin: 11,8 Gramm
Insgesamt wurden laut Angaben des Zolls 469 Ermittlungsverfahren eingeleitet (vor allem wegen BtMG-Verstoss).
Was droht mir, wenn etwas gefunden wurde?
Das kommt auf mehrere Sachen an. Ein Ermittlungsverfahren kann nämlich auf ganz verschiedene Arten beendet werden. Die möglichen Folgen sind:
- Geldstrafe mit Eintrag ins Führungszeugnis
- Geldstrafe ohne Eintragung ins Führungszeugnis
- Einstellung des Verfahrens ohne Folgen (möglich bei sehr kleinen Mengen Cannabis)
- Einstellung gegen Geldauflage
- Freiheitsstrafe mit Bewährung
- Freiheitsstrafe ohne Bewährung (dürfte selten sei, möglich bei Bewährungsbruch)
- Verlust der Fahrerlaubnis (Führerschein)
- Disziplinarverfahren bei Beamten u.ä.
- Probleme bei bestimmten Zuverlässigkeitsprüfungen (z.B. bei Piloten)
Entscheidende Faktoren, die man nicht beeinflussen kann sind:
- Wirkstoffmenge in den BtM
- Art der Droge
- Vorstrafen
Brauche ich einen AMG/BtMG-Anwalt?
Ein auf AMG/BtMG-Strafrecht spezialisierte Anwalt hilft Ihnen, die Risiken einzuschätzen und sich auf das Verfahren vorzubereiten und Fehler zu vermeiden.
Ohne Anwalt sollte man keiner „Vorladung als Beschuldigter“ (man soll bei der Polizei Rede und Antwort stehen) oder einer „Belehrung/schriftliche Äußerung“ (man soll denen schriftlich sagen, was Sache ist) Folge leisten.
Nur in wirklich kleinen Fällen braucht man einen Anwalt nur, wenn man andernfalls einfach richtig unsicher ist und Panik hat. Auch bei kleinen Fällen (5g Gras oder so) wird man aber definitiv Probleme beim Führerschein bekommen. Hier kann eine gute Beratung und Verteidigung einige Chancen erhöhen. Auf keinen Fall sollte man dem Zoll mitteilen, ob man schon öfter Drogen konsumiert hat.
Auf jeden Fall sollten Sie einen Anwalt beauftragen, wenn bei Ihnen auf der Vorladung als Beschuligter nicht nur so etwas steht wie „Verstoß gegen das BtM“ oder „BtMG-Verstoß (unerlaubter Besitz)“, sondern irgendetwas mit „Handeltreiben“.
Auch bei kleineren Mengen kann das passieren, wenn es für den Zoll so aussieht, als hätte man Drogen nicht nur für en Eigengebrauch mitgenommen. 10 g Kokain oder so wären schon ziemlich fiel und würden den Verdacht auf unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln begründen.
Dann brauchen Sie definitiv einen Anwalt, weil dann eine Freiheitsstrafe und weitere heftige Konsequenzen drohen (s.o.)
Unsere Anwälte verteidigen in ganz Deutschland
Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Ermittlungsverfahren nicht einfach laufen zu lassen und zu hoffen, daß es folgenlos eingestellt wird, können Sie gerne einen unsere erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälte beauftragen, Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und haben schon sehr vielen Beschuldigten bei kleineren und großen Verfahren erfolgreich zur Seite gestanden.
Das gilt natürlich erst recht, wenn die bei Ihnen gefundene Menge etwas größer war oder gar der Verdacht auf Handeltreiben besteht.
Rufen Sie einfach an unter (030) 889 22 77 27.
Sie schildern kurz den Fall oder vereinbaren gleich einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.
Wir sagen Ihnen dann, wie viel die Verteidigung kostet und Sie können uns gleich beauftragen.
Eingestellt von:
Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht