Seit einiger Zeit ist es dank diverser technischer Möglichkeiten zum Trend geworden, Drogen im Internet zu bestellen. Über diverse Servernetzwerke/Onion-Router ist es zumindest zeitweise möglich, sich anonym, also ohne eine verfolgbare IP-Adresse zu hinterlassen, im Internet zu surfen. Server im Ausland, Verschlüsselungstechnologien und z.B. BitCoins machen es möglich, scheinbar gefahrlos Drogen (oder z.B. Falschgeld) zu verkaufen und zu kaufen.

Allerdings kommt es dann doch immer wieder zu Fehlern oder neuen technischen Möglichkeiten der Polizei.

So auch im Fall „Shiny Flakes“, der nun eine mehrjährige Haftstrafe absitzen darf.

Problem für seine Kunden: Auf seiner Harddisk wurden offenbar unverschlüsselte Adressdaten von Großabnehmern gefunden. Dann gab es dort Hausdurchsuchungen, wo weiteres Adressmaterial gefunden wurde.

Jedem, der da drauf steht, droht ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das BtMG. Sobald eine Vorladung im Briefkasten liegt oder sogar die Polizei eine Hausdurchsuchung macht, sollten Sie sofort einen BtMG-Anwalt kontaktieren. Rufen Sie einfach bei uns an. Wir verteidigen Mandanten aus ganz Deutschland: (030) 526 70 93 0

Bei einem Ermittlungsverfahren dieser Art gilt: Folgen Sie keiner Vorladung als Beschuldigter und reden auch sonst nicht mit der Polizei. Setzen Sie sich umgehend mit einem erfahrenen BTMG-Anwalt in Verbindung. Es drohen hohe Strafen, so daß die Verteidigung durch einen Spezialisten nur zu empfehlen ist.

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