Aktuelle und wichtige Urteile im Drogenstrafrecht / News

Wichtige Urteile Drogenstrafrecht.

Natürlich ist es für einen Anwalt wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das betrifft sowohl neue Gesetze als auch wichtige Urteile von hohen Gerichten, zum Beispiel dem Bundesgerichtshof (BGH).

Gerade deshalb, weil es wöchentlich eine Flut von Urteilen gibt, ist es unsere Ansicht nach sehr wichtig, sich als Rechtsanwalt auf ein paar Rechtsgebiete zu konzentrieren.

Auf dieser Seite haben wir für Sie kurz und knapp eine kleine Mischung von wichtigen und aktuellen Urteilen aus dem Bereich Drogenstrafrecht zusammengestellt.

Es handelt sich überwiegend um spezielle Urteile aus den Bereichen BtMG und AMG. Auch andere Urteile, die für das Drogenstrafrecht relevant sind, können hier Eingang finden.

BGH-Entscheidung zum Begriff “Arzneimittel” i.Sd. AMG

Aktenzeichen: 1 StR 47/14
Bundesgerichtshof (1. Strafsenat)

In diesem Fall ging es um Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (§ 95 AMG). Der Angeklagte hatte Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthielten, an andere Personen abgegeben.

Diese Cannabinoide unterfielen nicht dem BtMG. Das Landgericht war der Ansicht, es handele sich um Arzneimittel im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 2 Arzneimittelgesetz, so daß eine Straftat vorläge.

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob diese Ansicht richtig ist. Durch Auslegung der maßgeblichen europarechtlichen Richtlinie kam es zu dem Schluß, das es sich nicht um Arzneimittel handelt.

BGH-Urteil zur Abgrenzung zwischen BtM-Handel und Vorbereitung

Aktenzeichen: 2 StR 228/11
Bundesgerichtshof (2. Strafsenat)

Der Angeklagte hatte zwei Zimmer seines Hauses für den Anbau von Cannabis zum Zwecke des Verkaufs (also Handeltreiben) vermietet. Die “Mieter” hatten auch schon damit begonnen, die Plantage vorzubereiten.

Es befanden sich bereits Pflanzentöpfe und -erde in der Wohnung. Allerdings waren noch keine Setzlinge gepflanzt worden, als die Sache aufflog. Das Landgericht sah darin den Versuch eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gem. § 29a BtMG. Das sah der BGH anders. Er stellte fest, daß die Vorbereitungshandlungen ohne Herbeischaffen der Setzlinge noch keinen versuchten Handel darstellen. Er verurteilte allerdings wegen Verabredung zum Handeltreiben gem. § 30 Abs.2 StGB i.V.m. § 29a BtMG.

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BGH-Beschluß zum vollendeten Handeltreiben mit BtM bei Kaufverhandlungen

Aktenzeichen: GSSt 01/05
Der Große Senat für Strafsachen

Bei diesem Beschluß ging es um mehrere ähnliche Fälle: Es ging jeweils darum, daß die Angeklagten Drogen zum Weiterverkauf  erwerben wollten und sich teilweise auch mit den Verkäufern trafen. Allerdings kamen die Geschäfte nicht zustande.

Der 3. Strafsenat war der Ansicht, daß in diesen Fällen kein vollendetes Handeltreiben vorliegt, sondern bloß ein Versuch. Er begründete dies u.a. damit, daß ansonsten typische Versuchshandlungen als vollendete Straftaten behandelt werden, so daß zum Beispiel ein Rücktritt vom Versuch nicht möglich sei.  Da drei andere Strafsenate dies anders sahen, mußte der Große Senat entscheiden.

Er entschied, daß schon bei bei ernsthaften – wenn auch vergeblichen – Ankaufsbemühungen ein vollendetes Handeltreiben vorliegt.

Professoren für Strafrecht fordern Änderung des Drogenstrafrechts

Es geht durch die Presse: Eine ganz erhebliche Anzahl deutscher Professorinnen und Professoren für Strafrecht haben gefordert, das Drogenstrafrecht zu ändern und Drogenkonsumenten zu entkriminalisieren. Derzeit sind der Besitz und der Erwerb von Betäubungsmitteln strafbar.Die Professoren argumentieren, daß die bisherige Rechtslage die Konsumenten in kriminelle Karrieren treibe und die Grundlage für die organisierte Rauschgiftkriminalität darstelle.

Tatsächlich kann man daran zweifeln, ob Strafverfolgung in jeder Hinsicht das richtige Mittel ist, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Es dürfte wohl unstreitig sein, daß Alkohol viel mehr Tote und Schwerverletzte hervorruft als zum Beispiel Cannabis. Der Konsum von Alkohol ist auch für einen guten Teil der Körperverletzungsdelikte aufgrund seiner enthemmenden Wirkung verantwortlich.

Realistischerweise kann man aber  mit einer baldigen Entkriminalisierung von Cannabiserwerb nicht rechnen. Denn auf der anderen Seite muß man auch feststellen, daß der Konsum von Cannabis schädliche Folgen haben kann und evtl. den Einstieg in eine Drogenkarriere ebnet.

BGH-Urteil zur Revision

Achtung bei der Revision! So kann man den Beschluß des Bundesgerichtshofs von Ende März 2018 (Aktenzeichen: 5 StR 60/18) umschreiben.

Es ging um einen BtMG-Fall, bei dem der Angeklagte wegen „unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge usw.“ zu einer Strafe von 2 Jahren verurteilt wurde. Es wurde vom Gericht festgestellt, daß die Tat aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde.

Die Revision des Angeklagten wurde größtenteils verworfen. „Erfolgreich“ war die Revion aber teilweise: Das Landgericht muß jetzt entscheiden, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden muß.

Darüber wollte der Angeklagte aber gar keine Entscheidung haben, sondern lieber Richtung § 35 BtMG gehen. Dann hätte seine Revision aber auf die übrigen – erfolglosen – Punkte beschränkt werden müssen…

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